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Erbschaftsübertragung: Wie übertrage ich eine PV-Anlage im Erbfall?

Stichwort Erbschaftsübertragung: PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Über­tra­gung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge im Erb­fall erfor­dert eini­ge wich­ti­ge Schrit­te. Zunächst muss die Über­tra­gung im Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag fest­ge­legt wer­den, um recht­li­che Klar­heit zu schaf­fen.

Anschlie­ßend soll­ten alle rele­van­ten Ver­trä­ge, wie Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen und War­tungs­ver­trä­ge, auf die Erben über­tra­gen wer­den. Es ist wich­tig, die zustän­di­gen Behör­den und Betrei­ber des Strom­net­zes über den Eigen­tü­mer­wech­sel zu infor­mie­ren.

Eine recht­li­che Bera­tung kann hel­fen, alle erfor­der­li­chen Schrit­te kor­rekt durch­zu­füh­ren und steu­er­li­che sowie recht­li­che Aspek­te zu klä­ren.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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