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Erbschaft – Besonderheiten: Welche Besonderheiten gelten bei der Erbschaft von PV-Anlagen?

Stichwort Erbschaft: Besonderheiten bei PV-Anlagen - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Bei der Erb­schaft von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen gel­ten meh­re­re Beson­der­hei­ten. Zum einen müs­sen die Erben alle bestehen­den Ver­trä­ge und För­de­run­gen prü­fen, da die­se oft spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen oder Ver­pflich­tun­gen ent­hal­ten.

Ein wei­te­res wich­ti­ges The­ma sind die lau­fen­den Kos­ten und Erträ­ge der Anla­ge. Die Erben soll­ten klä­ren, wie die­se ver­wal­tet und auf­ge­teilt wer­den. Auch steu­er­li­che Aspek­te kön­nen eine Rol­le spie­len, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf mög­li­che Erb­schafts- und Ein­kom­mens­steu­er.

Die genaue Rege­lung und Ver­wal­tung der PV-Anla­ge soll­te idea­ler­wei­se durch einen detail­lier­ten Ver­trag oder Erb­fall­plan erfol­gen, um recht­li­che und finan­zi­el­le Pro­ble­me zu ver­mei­den.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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