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Erbfallregelung – Regelungen: Welche Regelungen gelten bei Erbschaft mehrerer Immobilien mit PV-Anlage?

Stichwort Regelungen Erbschaft Immobilien PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Bei der Erb­schaft meh­re­rer Immo­bi­li­en, die auch eine PV-Anla­ge umfas­sen, sind spe­zi­fi­sche Rege­lun­gen erfor­der­lich. Es muss ent­schie­den wer­den, wie die PV-Anla­ge zwi­schen den Erben auf­ge­teilt oder ob sie als sepa­ra­te Ein­heit ver­wal­tet wird. Die Rege­lun­gen soll­ten die recht­li­che und finan­zi­el­le Ver­ant­wor­tung für die Anla­ge klar defi­nie­ren und mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Erb­auf­tei­lung berück­sich­ti­gen.

Es kann sinn­voll sein, einen recht­li­chen Bera­ter hin­zu­zu­zie­hen, um alle Aspek­te der Erb­fall­re­ge­lung kor­rekt zu gestal­ten.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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