Erbfall – Ablauf: Was passiert mit der PV-Anlage im Erbfall?

Stichwort Erbfall: PV-Anlage im Erbfall - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

______________________________________

Ant­wort:
Im Erb­fall wird eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge Teil des Nach­las­ses und geht an die Erben über. Die Erben müs­sen sich um die Fort­füh­rung des Betriebs, die War­tung und die Ver­wal­tung der Anla­ge küm­mern. Auch bestehen­de Ver­trä­ge, wie Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen oder Ver­si­che­run­gen, müs­sen beach­tet und mög­li­cher­wei­se ange­passt wer­den.

Falls die Erben den Betrieb der Anla­ge nicht fort­set­zen möch­ten oder kön­nen, muss eine Lösung gefun­den wer­den, wie der Ver­kauf oder die Über­tra­gung an Drit­te. Es ist wich­tig, alle recht­li­chen und ver­trag­li­chen Aspek­te der PV-Anla­ge zu berück­sich­ti­gen und gege­be­nen­falls recht­li­che Unter­stüt­zung in Anspruch zu neh­men, um einen rei­bungs­lo­sen Über­gang zu gewähr­leis­ten.

______________________________________

Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

Navigation