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Erbensituation – Gemeinschaftsgröße: Wie beeinflusst die Gemeinschaftsgröße die PV-Nutzung?

Stichwort Gemeinschaftsgröße PV-Nutzung - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Grö­ße der Erben­ge­mein­schaft kann die Nut­zung einer PV-Anla­ge erheb­lich beein­flus­sen. In grö­ße­ren Gemein­schaf­ten kann es schwie­ri­ger sein, einen Kon­sens über die Nut­zung oder Ver­wal­tung der Anla­ge zu erzie­len. Dies kann zu Ver­zö­ge­run­gen bei Ent­schei­dun­gen und mög­li­chen Kon­flik­ten füh­ren. Eine kla­re Rege­lung und regel­mä­ßi­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on sind wich­tig, um die effi­zi­en­te Nut­zung der PV-Anla­ge sicher­zu­stel­len.

Es kann auch rat­sam sein, einen exter­nen Ver­wal­ter ein­zu­set­zen, um die Ver­wal­tung zu erleich­tern.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

 

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