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Erbenhaftung – Pflichten: Was sind die rechtlichen Pflichten für PV-Kosten?

Stichwort rechtliche Pflichten für PV-Kosten - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die recht­li­chen Pflich­ten der Erben hin­sicht­lich der lau­fen­den Kos­ten einer PV-Anla­ge umfas­sen meh­re­re Aspek­te. Erben sind ver­pflich­tet, die lau­fen­den Betriebs­kos­ten, War­tungs­ver­trä­ge und Ver­si­che­run­gen der Anla­ge zu über­neh­men, solan­ge die Erb­schaft nicht for­mal gere­gelt ist.

Dazu gehö­ren auch die regel­mä­ßi­ge War­tung und Instand­hal­tung, um den Wert der Anla­ge zu erhal­ten. Auch even­tu­el­le Rück­stän­de oder offe­ne Rech­nun­gen müs­sen begli­chen wer­den. Ein recht­li­cher Bera­ter kann hel­fen, die genau­en Ver­pflich­tun­gen zu klä­ren und mög­li­che Haf­tungs­ri­si­ken zu mini­mie­ren.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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