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Erbengeschäft – Durchführung: Wie führt man ein Erbengeschäft mit einer PV-Anlage durch?

Stichwort Erbengeschäft: Durchführung mit PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Ein Erben­ge­schäft mit einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge erfor­dert eine struk­tu­rier­te Vor­ge­hens­wei­se. Zunächst soll­ten alle Erben eine gemein­sa­me Ent­schei­dung über die Ver­wal­tung der Anla­ge tref­fen und die Ver­ant­wort­lich­kei­ten klä­ren. Dazu kann die Ernen­nung eines spe­zi­el­len Ver­wal­ters gehö­ren.

Danach müs­sen alle bestehen­den Ver­trä­ge, wie zum Bei­spiel Ein­spei­se­ver­trä­ge oder Ver­si­che­run­gen, geprüft und gege­be­nen­falls ange­passt wer­den. Auch die tech­ni­sche War­tung und die lau­fen­de Kos­ten­kon­trol­le sind wich­tig. Es ist rat­sam, einen kla­ren Ver­wal­tungs­plan oder einen Ver­trag auf­zu­set­zen, um die Rech­te und Pflich­ten der Erben fest­zu­le­gen und mög­li­che Kon­flik­te zu ver­mei­den.

Eine recht­li­che Bera­tung kann zudem hel­fen, alle Aspek­te kor­rekt zu regeln und sicher­zu­stel­len, dass die Ver­wal­tung der PV-Anla­ge recht­lich ein­wand­frei erfolgt.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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