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Erbengemeinschaftsvertrag – Regelung: Wie regelt man die PV-Anlage im Erbengemeinschaftsvertrag?

Stichwort Erbengemeinschaftsvertrag: Regelung der PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Im Erben­ge­mein­schafts­ver­trag soll­te die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge detail­liert gere­gelt wer­den. Dazu gehö­ren Rege­lun­gen zur Ver­wal­tung, Instand­hal­tung und zu den finan­zi­el­len Aspek­ten wie Erträ­gen und Kos­ten. Der Ver­trag soll­te kla­re Bestim­mun­gen ent­hal­ten, wer für wel­che Auf­ga­ben ver­ant­wort­lich ist und wie die Erträ­ge auf­ge­teilt wer­den.

Zusätz­lich ist es wich­tig, alle bestehen­den Ver­trä­ge und För­de­run­gen im Zusam­men­hang mit der PV-Anla­ge zu berück­sich­ti­gen. Die Erstel­lung eines sol­chen Ver­tra­ges soll­te idea­ler­wei­se in Zusam­men­ar­beit mit einem Rechts­an­walt erfol­gen, um sicher­zu­stel­len, dass alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den und die Inter­es­sen aller Erben gewahrt blei­ben.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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