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Erbengemeinschaftsregelung: Wie wird die PV-Anlage in der Erbengemeinschaft geregelt?

Stichwort Erbengemeinschaftsregelung: PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Rege­lung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge in der Erben­ge­mein­schaft erfolgt durch eine Ver­ein­ba­rung aller Erben, die die Ver­wal­tung und Nut­zung der Anla­ge betrifft. Hier­bei soll­ten Fra­gen zu den Kos­ten, Ein­nah­men und Ver­ant­wort­lich­kei­ten detail­liert geklärt wer­den.

Eine kla­re Erben­ge­mein­schafts­re­ge­lung kann sowohl münd­lich als auch schrift­lich erfol­gen, wobei eine schrift­li­che Rege­lung vor­zu­zie­hen ist, um recht­li­che Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. Die Ver­ein­ba­rung soll­te Aspek­te wie War­tung, Ver­si­che­run­gen und mög­li­che Auf­tei­lun­gen der Erträ­ge aus der PV-Anla­ge abde­cken. Rechts­be­ra­tung kann hel­fen, eine umfas­sen­de und recht­lich bin­den­de Rege­lung zu erstel­len.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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