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Energieabnahme: Wie funktioniert die Abnahme von PV-Energie bei Mietverhältnissen?

Stichwort: Abnahme von PV-Energie bei Mietverhältnissen - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich „Mie­ter“. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe der Mie­ter, die sich im Bereich PV-Anla­ge enga­gie­ren und/oder ihr Wis­sen erwei­tern wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Bei Miet­ver­hält­nis­sen wird die Abnah­me von PV-Ener­gie durch spe­zi­el­le Miet­mo­del­le gere­gelt. Häu­fig gibt es Ver­trä­ge, die fest­le­gen, wie der erzeug­te Solar­strom den Mie­tern bereit­ge­stellt wird. In vie­len Fäl­len wird der Strom direkt über das Gebäu­de­ver­sor­gungs­sys­tem ver­teilt, und die Mie­ter zah­len für den ver­brauch­ten Strom zu einem ver­güns­tig­ten Tarif.

In ande­ren Model­len kön­nen Mie­ter direkt mit dem Ener­gie­ver­sor­ger einen Ver­trag über die Nut­zung von PV-Strom abschlie­ßen. Die Abrech­nung erfolgt meist über den Strom­zäh­ler, der den ver­brauch­ten Strom misst und die ent­spre­chen­den Kos­ten berech­net. Eine kla­re Abspra­che mit dem Ver­mie­ter und dem Ener­gie­ver­sor­ger ist wich­tig, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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