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Beteiligung: Welche Beteiligungsmodelle gibt es für PV-Anlagen-Investoren?

Stichwort Beteiligungsmodelle für PV-Investoren - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Inves­to­ren. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Men­schen und Gesell­schaf­ten, die “nur” Geld­ge­ber sind und sel­ber kei­ne PV-Anla­ge betrei­ben wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Für Inves­to­ren in Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ste­hen ver­schie­de­ne Betei­li­gungs­mo­del­le zur Aus­wahl. Eines der häu­figs­ten Model­le ist die direk­te Inves­ti­ti­on, bei der der Inves­tor Antei­le an einer PV-Anla­ge erwirbt und somit direkt an den Erträ­gen betei­ligt ist.

Betei­li­gun­gen sind auch mög­lich über Akti­en, Fonds, Betei­li­gun­gen an einer GmbH und ande­re Anla­ge­mo­del­le. Beliebt sind auch Inves­ti­tio­nen bei PV-Genos­sen­schaf­ten oder Fonds, bei denen meh­re­re Anle­ger gemein­sam Kapi­tal bereit­stel­len und Antei­le an einem grö­ße­ren Pro­jekt hal­ten. Die­se Model­le bie­ten den Vor­teil der Risi­ko­min­de­rung durch Diver­si­fi­ka­ti­on.

Ein wei­te­res Modell ist das Lea­sing, bei dem Inves­to­ren das Kapi­tal für die Anschaf­fung einer PV-Anla­ge bereit­stel­len, wäh­rend ein Betrei­ber die Anla­ge instal­liert und betreibt. Die Ren­di­ten wer­den dann gemäß den ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen aus­ge­zahlt.

 

Neben dem Pro­jekt ist aber immer min­des­tens genau­so wich­tig sich die Gesell­schaft o.ä. genau anzu­se­hen, über die das Anle­ger­geld inves­tiert wer­den soll. Da es sich hier im Ein­zel­fall auch um Ange­bo­te des so genann­ten grau­en Kapi­tal­mark­tes* han­deln kann, haben hier auch schon Anle­ger Geld ver­lo­ren. Ver­kauft (ver­mit­telt) wur­de schon oft “mit bun­ten Bil­dern”, gehaf­tet wur­de aber nur “nach dem Klein­ge­druck­ten”.

* Wiki­pe­dia: Als grau­er Kapi­tal­markt wird umgangs­sprach­lich ein Kapi­tal­markt in der Form des grau­en Markts ver­stan­den, bei dem die Anbie­ter und/oder Han­dels­ob­jek­te nicht der Finanz­markt­auf­sicht unter­lie­gen und nur weni­ge oder kei­ne gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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