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Bestimmungen: Welche speziellen Bestimmungen gelten für PV-Anlagen an Denkmälern?

Stichwort „Bestimmungen“ für PV-Anlagen an Denkmälern - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Denk­mal­schutz. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe, die im Denk­mal­be­reich PV-Anla­gen pla­nen und/oder mon­tie­ren wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Für PV-Anla­gen an Denk­mä­lern gel­ten beson­de­re Bestim­mun­gen, die über die all­ge­mei­nen Bau­vor­schrif­ten hin­aus­ge­hen. Die­se Vor­schrif­ten sol­len sicher­stel­len, dass das his­to­ri­sche und kul­tu­rel­le Erbe eines Gebäu­des nicht durch moder­ne Instal­la­tio­nen beein­träch­tigt wird. Zu den wesent­li­chen Bestim­mun­gen gehört, dass die PV-Anla­gen mög­lichst unauf­fäl­lig in die bestehen­de Archi­tek­tur inte­griert wer­den müs­sen.

Außer­dem dür­fen kei­ne dau­er­haf­ten Schä­den an der Bau­sub­stanz ent­ste­hen, was häu­fig bedeu­tet, dass rück­bau­ba­re Instal­la­tio­nen bevor­zugt wer­den. Dar­über hin­aus müs­sen alle Maß­nah­men mit den Denk­mal­schutz­be­hör­den abge­stimmt und von die­sen geneh­migt wer­den. Die­se Bestim­mun­gen vari­ie­ren je nach Regi­on und kön­nen in den jewei­li­gen Denk­mal­schutz­ge­set­zen nach­ge­le­sen wer­den.

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Ergän­zun­gen:
Hier kom­men Sie zu einer Aus­wahl aus unse­ren täg­li­chen NEWS zu die­sem The­men­be­reich.
Hier kom­men Sie zu aus­ge­wähl­ten Begrif­fen in unse­rem PV-Navi-ABC zu die­sem The­men­be­reich.

Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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