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Begrenzung: Gibt es eine Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke?

Stichwort „Begrenzung“ für die Leistung von Balkonkraftwerken.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Bal­kon­kraft­wer­ke. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER, die dar­über nach­den­ken ein Bal­kon­kraft­werk zu instal­lie­ren, bzw. instal­lie­ren zu las­sen. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Ja, es gibt eine Leis­tungs­gren­ze für Bal­kon­kraft­wer­ke, die in Deutsch­land gesetz­lich gere­gelt ist. Die maxi­ma­le Leis­tung beträgt in der Regel 600 Watt, um als soge­nann­tes „Ste­cker-Solar-Gerät“ zu gel­ten und ohne gro­ßen büro­kra­ti­schen Auf­wand betrie­ben wer­den zu kön­nen.

Die­se Gren­ze ermög­licht es, Bal­kon­kraft­wer­ke ein­fach und unkom­pli­ziert anzu­schlie­ßen, da sie ohne spe­zi­el­le Geneh­mi­gun­gen genutzt wer­den kön­nen. Für vie­le Nut­zer ist die­se Leis­tung aus­rei­chend, um einen Teil des Eigen­ver­brauchs zu decken und somit die Strom­kos­ten zu sen­ken.

Wer jedoch eine höhe­re Leis­tung benö­tigt, soll­te sich über die ent­spre­chen­den Vor­schrif­ten infor­mie­ren und gege­be­nen­falls eine grö­ße­re Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge instal­lie­ren las­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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