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Baugenehmigung: Brauche ich eine spezielle Baugenehmigung für PV-Anlagen an Denkmälern?

Stichwort „Baugenehmigung“ für PV-Anlagen an Denkmälern - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Denk­mal­schutz. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe, die im Denk­mal­be­reich PV-Anla­gen pla­nen und/oder mon­tie­ren wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Ja, für die Instal­la­ti­on von PV-Anla­gen an denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den ist in der Regel eine spe­zi­el­le Bau­ge­neh­mi­gung erfor­der­lich. Dies liegt dar­an, dass Denk­mä­ler unter beson­de­ren Schutz­be­stim­mun­gen ste­hen, um ihr his­to­ri­sches Erschei­nungs­bild zu bewah­ren. Bei der Geneh­mi­gung wird geprüft, ob die Instal­la­ti­on die ästhe­ti­sche und struk­tu­rel­le Inte­gri­tät des Denk­mals beein­träch­tigt.

Der Geneh­mi­gungs­pro­zess ist oft kom­plex und erfor­dert eine enge Zusam­men­ar­beit mit den Denk­mal­schutz­be­hör­den. Es ist wich­tig, früh­zei­tig im Pla­nungs­pro­zess Kon­takt mit den zustän­di­gen Stel­len auf­zu­neh­men, um alle not­wen­di­gen Anfor­de­run­gen zu klä­ren. Dazu gehört auch, ent­spre­chen­de Gut­ach­ten und Pla­nungs­un­ter­la­gen ein­zu­rei­chen, die die Ver­träg­lich­keit der PV-Anla­ge mit dem Denk­mal bele­gen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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