Von der Landeshauptstadt Düsseldorf (Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz — Abteilungsleiter Kommunales Klimamanagement) erhielten wir die folgenden Informationen:
Gerne können Sie mit unserer Internetseite zum Förderprogramm “Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten” in Düsseldorf verlinken.
Dort finden die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger alle Fördermöglichkeiten auch zum Sektor Solar. In der Richtlinie sind die Förderhöhen hinterlegt.
Über das Düsseldorfer Solarpotentialkataster kann das Potential eines Gebäudes für eine thermische Solaranlage bzw. eine Photovoltaik-Anlage eingeschätzt werden.
5.8.1 Thermische Solaranlagen
Anforderung
Gefördert wird der Einbau thermischer Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und
zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung.
Die Förderung ist jeweils grundsätzlich ausgeschlossen:
• Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche kleiner 4 m².
• Bei Anlagen die vollständig der Schwimmbadwasser-Heizung dienen.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
• Kollektoren müssen eine gültige Zertifizierung mit dem Prüfzeichen „Solar
Keymark“ aufweisen.*
• Der Mindestenergieertrag pro Kollektor muss 525 Kilowattstunden pro
Quadratmeter und Jahr nachweislich betragen. Der Nachweis ist durch ein
unabhängiges Prüfinstitut zu erbringen.*
• Die Anlage ist mit einem Wärmemengenzähler oder Funktionskontrollgerät bzw.
entsprechenden in das Regelgerät integrierten Funktionen ausgestattet.
• Der hydraulische Abgleich wird durchgeführt.
* Entsprechende Kollektoren und Anlagen sind seitens des Bundesamtes für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude
– Einzelmaßnahmen (BEG EM) gelistet.
Informationen erhalten Sie hier
Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn die ordnungsgemäße,
sichere Installation und Inbetriebnahme der thermischen Solaranlage gemäß gültiger
Normen und Regelwerke durch ein geeignetes Fachunternehmen bescheinigt wird.
Förderung
Die Förderung beträgt für Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung:
für Gebäude mit 1 und 2 WE/NE: € 1.000 pro Gebäude und
Anlage
für alle anderen Gebäudetypen:
€ 150 pro m² für die ersten 20 m² Bruttokollektorfläche
€ 100,- für jeden m² über 20 m² Bruttokollektorfläche
Die Förderung beträgt für Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung mit
Heizungsunterstützung:
für alle Gebäudetypen: € 200 pro m² für die ersten 20 m² Bruttokollektorfläche
€ 120,- für jeden m² über 20 m² Bruttokollektorfläche
Unter folgenden Voraussetzungen verändert sich die Fördersumme:
• Dient die Anlage teilweise der Schwimmbadbeheizung verringert sich die
Fördersumme um 20%.
• Bei Verwendung von Vakuumröhrenkollektoren erhöht sich die Fördersumme
pauschal um 25 Prozent.
5.8.2 Steckerfertige PV-Anlagen
Hinweis: Für solche Anlagen werden auch andere Bezeichnungen verwendet, wie z.B.
Mini-PV Anlagen oder Balkon-PV Anlagen.
Anforderung
Gefördert wird die Neuinstallation von netzgekoppelten steckerfertigen PV Anlagen mit
einer installierten Wechselrichter-Gesamtleistung bis 600 W oder der jeweils gültigen
Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126–95).
Die Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen:
• Bei gebrauchten Anlagen.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
• Es werden PV-Module verwendet, für die von einer anerkannten Prüfstelle die
Einhaltung der Mindestanforderungen nach IEC 61215 sowie IEC 61730 bestätigt
werden.
• Es werden die aktuell gültigen Vorgaben des Netzbetreibers zur Anmeldung einer
steckerfertigen PV Anlage eingehalten. Die Installation der Module auf dem Balkon
kann — abweichend von den allgemeinen Vorgaben der Richtlinie — in Eigenleistung
erbracht werden.
Förderung
Die Förderung beträgt:
• 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal € 600.
Förderfähige Kosten sind Materialkosten, Kosten für Installationsarbeiten
(Elektroarbeiten und Montagearbeiten) durch einen Fachbetrieb sowie Kosten für eine
vom Netzbetreiber geforderte Überprüfung durch einen Vertragsinstallateur.
Der Förderempfänger verpflichtet sich, die steckerfertige PV-Anlage mindestens 5
Jahre zu nutzen. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz kann dies durch
stichprobenartige Kontrollen vor Ort überprüfen.
Sonderförderung (Befristung bis 31.03.2026):
Für Haushalte mit geringen Einkommen (Düsselpassinhaber) gelten folgende
Sonderregelungen:
• Die Förderung durch die Stadt Düsseldorf beträgt 80 Prozent der förderfähigen
Kosten, jedoch maximal € 800 pro Antrag.
• Die Förderung muss mit einer haushaltsbezogenen Energiesparberatung (Caritas
oder anderer Verbraucherberatung, elektrischer Fachbetrieb, qualifizierte
Wohnungs- oder HauseigentümerInnen) kombiniert werden.
5.8.3 Photovoltaik-Anlagen
Anforderung
Gefördert wird die Neuinstallation von Photovoltaik (PV)-Anlagen wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind:
• Es werden PV-Module verwendet, für die von einer anerkannten Prüfstelle die
Einhaltung der Mindestanforderungen nach IEC 61215 sowie IEC 61730 bestätigt
werden.
• Es werden die technischen Vorgaben nach § 9 EEG in gültiger Fassung eingehalten.
Bei PV-Anlagen auf Zweifamilienhäusern (ZFH) und Mehrfamilienhäusern (MFH) wird
darüber hinaus die Anpassung der Stromverteilung zur Integration der für
Mieterstrommodelle erforderlichen intelligenten Messtechnik gefördert.
Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn die ordnungsgemäße,
sichere Installation und Inbetriebnahme der PV- Anlage gemäß gültiger Normen und
Regelwerke durch ein geeignetes Fachunternehmen bescheinigt wird
(Inbetriebsetzungsprotokoll gemäß Vorgabe des Netzbetreibers).
Förderung
Die Förderung beträgt pro PV-Anlage nach der installierten elektrischen Leistung in
kWp:
• für Anlagen größer 0,6 bis einschließlich 10 kWp: 300 Euro pro kWp.
• für Anlagen größer 10 kWp: 3.000 Euro zzgl. 200 Euro pro kWp über 10 kWp.
• Die maximale Förderung für PV-Anlagen beträgt 10.000 Euro.
Die Förderung beträgt für die Integration intelligenter Messtechnik bei PV-Anlagen in
ZFH und MFH:
40 % der förderfähigen Kosten (Produkt- und Installationskosten für Elektroverteilung
und Messtechnik einschließlich ggf. erforderlicher Schlitz‑, Stemm‑, Putz‑,
Abkastungsarbeiten) — maximal jedoch € 4.000 pro Förderantrag.
5.8.4 Speichersysteme für Photovoltaik- Anlagen
Anforderung:
Gefördert wird die Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen in
Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden PV- Anlagen mit
Inbetriebnahmedatum nach dem 31.03.2012. Ein Autarkiegrad von mindestens 50 %
ist zu belegen. Der Nachweis kann über das Düsseldorfer Solarpotentialkataster
oder über eine alternative computergestütze
Anlagenprojektierung erfolgen.
Die Förderung setzt das Vorhandensein folgender technischer Komponenten voraus:
• Speichertechnik auf Basis von Lithiumbatterien mit einer Zeitwertersatzgarantie
für einen Zeitraum von 10 Jahren;
• Die Förderung erfolgt bis zu einer Speicherkapazität, die in Kilowattstunden
zwei Mal so groß ist wie die Nennleistung der neuen Photovoltaikanlage in
Kilowatt peak;
• Energiezähler zur Erfassung relevanter Messgrößen.
Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn die ordnungsgemäße,
sichere Installation und Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems gemäß gültiger
Normen und Regelwerke durch ein geeignetes Fachunternehmen bescheinigt wird
(Inbetriebsetzungsprotokoll gemäß Vorgabe des Netzbetreibers). Bei
Batteriespeichersystemen in Kombination mit einer bestehenden PV-Anlage wird
alternativ eine Fachunternehmererklärung oder der sogenannte “PV-Speicherpass” als
Nachweis anerkannt.
Förderung:
Die Förderung beträgt pro Batteriespeichersystem nach der installierten
Bruttospeicherkapazität in kWh:
• Für jede bestehende und erstmalig errichtete PV-Anlage ist die Anzahl der
förderfähigen Batteriespeichersysteme auf ein Speichersystem begrenzt.
• 250 Euro pro Kilowattstunde Batteriespeicherkapazität.
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Anmerkungen zu Förderungen:
Bei allen in dieser Rubrik aufgeführten Förderungen zu Photovoltaik sind auch die Antworten enthalten die wir zu unseren Anfragen an die 396 Landkreise und Kreisfreien Städte in Deutschland bekommen haben. Darüber hinaus gibt es natürlich noch Förderungen in einzelnen Städten und Gemeinden, die wir – soweit uns bekannt – auch mit aufgeführt haben. Auch von Genossenschaften, Stiftungen, Stadtwerken etc. kann es Förderungen geben. Gibt es bei Ihnen noch Förderungen, die wir hier noch nicht erfasst haben so schicken Sie uns bitte einen kleinen Hinweis – Herzlichen Dank.
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Anmerkung zur Infoplattform PV-Navi:
Bei PV-Navi geht es immer um „Photovoltaik“. Neben diesem Kapitel über Förderungen finden Sie auf dieser Domain auch viele Informationen zu gewerblichen Anbietern, Veranstaltungen, das PV-Navi ABC, besonderen Akteuren, Infoquellen, die täglichen NEWS und vieles mehr.
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