Auf der Seite der Senatsverwaltung gibt es Informationen zu Umweltthemen, Verkehr und Klimaschutz.
Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030).
Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022–2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen.
Zur Unterstützung der Strategien und Maßnahmen im Klimaschutz sind bereits mehrere Förderprogramme und Förderrichtlinien vorhanden. Weitere befinden sich in der Bearbeitung.
Für die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen des BEK 2030 werden vom Land Berlin Mittel zur Verfügung gestellt, die sowohl zur Förderung von Projekten der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen als auch anderer öffentlicher Stellen und Privater vorgesehen sind.
Es werden nur Projekte finanziell unterstützt, die sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung haben. Ein Anspruch auf finanzielle Mittel besteht nicht.
Förderung für andere öffentliche Stellen und Private
Die Finanzierungsstruktur für andere öffentliche Stellen im Land Berlin, die aber außerhalb des Rechnungswesens des Landes Berlins wirtschaften, sowie für Private befindet sich derzeit im Aufbau