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Steuern

Wie hat man bei Photovoltaikanlagen mit dem Thema Steuern zu tun?

Bei der Pla­nung, dem Betrieb und der Ver­äu­ßern einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge (PV-Anla­ge) kommt man schnell mit ver­schie­de­nen steu­er­li­chen Aspek­ten in Kon­takt. Dabei geht es von den bun­des­ein­heit­li­chen Regeln, wie zum Bei­spiel zur Mehr­wert­steu­er, bis hin zu den sehr unter­schied­li­chen kom­mu­na­len Gewer­be­steu­ern. Fast alle poli­ti­schen Ebe­nen – Bund, Land, Kreis und Stadt – haben in irgend­ei­ner Form Ein­fluss auf das The­ma.

Des­halb gibt es eine Viel­zahl an gesetz­li­chen Rege­lun­gen, Ver­ord­nun­gen und oft auch Regeln, die sich aus der Recht­spre­chung erge­ben. Das macht es schwie­rig für Lai­en, den Über­blick zu behal­ten, vor allem, da sich die Vor­schrif­ten fast täg­lich ändern kön­nen.

Ange­sichts die­ser Kom­ple­xi­tät ist es durch­aus sinn­voll und oft not­wen­dig, sich pro­fes­sio­nel­le Hil­fe zu holen. Die indi­vi­du­el­le steu­er­li­che Bera­tung gehört zu den steu­er­be­ra­ten­den Beru­fen und kann den ent­schei­den­den Unter­schied bei der kor­rek­ten steu­er­li­chen Behand­lung von PV-Anla­gen aus­ma­chen.

Wann spielen steuerliche Aspekte eine Rolle?

Die steu­er­li­che Betrach­tung ist in vie­len Pha­sen einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge rele­vant, von der Bau­pha­se bis hin zur Ver­äu­ßern, Ver­mie­tung oder Ver­pach­tung der Anla­ge. Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Bau und Betrieb einer PV-Anla­ge

  • Ver­kauf und Ver­er­bung der Anla­ge

  • Ver­mie­tung und Ver­pach­tung von Flä­chen

  • Schen­kun­gen und Schen­kung­steu­er (bei Über­tra­gun­gen der Anla­ge)

  • Erb­schafts­steu­er im Fal­le der Ver­er­bung der PV-Anla­ge

Steu­ern kön­nen also bei fast jedem Schritt des Lebens­zy­klus einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge rele­vant wer­den – sei es für den pri­va­ten Betrei­ber, die Fir­ma, die die Dach­flä­che ver­mie­tet, oder den Käu­fer einer gebrauch­ten Anla­ge.

Steuerliche Erleichterungen bei kleinen Anlagen

Bei klei­ne­ren Anla­gen, wie z. B. Bal­kon­kraft­wer­ken, Solar-Gar­ten­zäu­nen oder Anla­gen auf Ein­fa­mi­li­en­häu­sern, ist das steu­er­li­che Sys­tem jedoch oft weni­ger kom­pli­ziert, als es zunächst erschei­nen mag. Seit­dem das Tem­po der Ener­gie­wen­de in Deutsch­land durch den Krieg in der Ukrai­ne zuge­nom­men hat, wur­den bereits eini­ge steu­er­li­che Rege­lun­gen ver­ein­facht. So wur­de bei­spiels­wei­se die Mehr­wert­steu­er­pflicht beim Erwerb von PV-Anla­gen abge­schafft, und die Gewer­be­an­mel­dung (und damit die Gewer­be­steu­er) ent­fällt für vie­le klei­ne­re Anla­gen.

Für sol­che klei­nen PV-Anla­gen sind häu­fig nur grund­le­gen­de steu­er­li­che Betrach­tun­gen erfor­der­lich. In vie­len Fäl­len rei­chen Bera­tun­gen von Ver­brau­cher­zen­tra­len, Ener­gie­be­ra­tern oder spe­zia­li­sier­ten Bera­tungs­stel­len aus, um auf die aktu­ell gel­ten­den Rege­lun­gen hin­zu­wei­sen.

Warum eine Steuerberatung bei größeren Vorhaben nicht vernachlässigt werden sollte

Kom­ple­xer wird es, wenn es um grö­ße­re PV-Pro­jek­te oder spe­zi­el­le­re Fäl­le geht, wie zum Bei­spiel Schen­kun­gen, Ver­er­bun­gen oder Nies­brauch. Hier sind die steu­er­li­chen Vor­schrif­ten oft schwie­ri­ger zu ver­ste­hen, und der Umgang mit Erb­schafts­steu­ern oder Schen­kungs­steu­er kann ohne anwalt­li­che Bera­tung und nota­ri­el­le Beur­kun­dung kaum sicher abge­wi­ckelt wer­den.

Steuerliche Herausforderungen bei größeren Vorhaben

Beson­ders bei gro­ßen PV-Vor­ha­ben kom­men neben den steu­er­li­chen Aspek­ten vie­le wei­te­re recht­li­che The­men hin­zu. Dazu gehört bei­spiels­wei­se das Bau­recht, wenn eine PV-Anla­ge auf einem denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­de oder auf einem land­wirt­schaft­lich genutz­ten Grund­stück errich­tet wer­den soll. Auch das Gesell­schafts­recht spielt eine Rol­le, wenn bei­spiels­wei­se eine Fir­ma ihre Dach­flä­che ver­mie­tet, wäh­rend der Betrei­ber die Anla­ge pri­vat betreibt oder umge­kehrt.

In sol­chen Fäl­len gibt es einen gro­ßen Gestal­tungs­spiel­raum, aber auch die Gefahr von Gestal­tungs­miß­brauch. Daher gilt hier beson­ders: Je grö­ßer das Vor­ha­ben, des­to wich­ti­ger wird es, die Kom­pe­tenz der Bera­ter hin­zu­zu­zie­hen. Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­wäl­te und Nota­re kön­nen hel­fen, sowohl steu­er­li­che als auch recht­li­che Stol­per­stei­ne zu umge­hen und die opti­ma­le Lösung zu fin­den.

Fazit

Die steu­er­li­che Behand­lung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen kann sich als kom­plex her­aus­stel­len, ins­be­son­de­re bei grö­ße­ren Vor­ha­ben oder bei spe­zi­fi­schen recht­li­chen Situa­tio­nen wie Schen­kun­gen oder Ver­er­bung. Wäh­rend klei­ne­re Anla­gen oft ohne gro­ße steu­er­li­che Hür­den betrie­ben wer­den kön­nen, ist bei grö­ße­ren Pro­jek­ten eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung durch Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­wäl­te und gege­be­nen­falls Nota­re uner­läss­lich, um recht­li­che und steu­er­li­che Fall­stri­cke zu ver­mei­den.

 

Darum gilt: Je größer das Vorhaben, je wichtiger die geballte Kompetenz der Berater.

 

Sie­he auch in unse­rer Rubrik „1.000 Fra­gen – 1.000 Ant­wor­ten“ den Bereich zu Erb­schaft und Schen­kung

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