Bis 2030 soll 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Einen erheblichen Beitrag für eine partizipative Energiewende sollen Bürgerenergiegesellschaften leisten, deren Förderung mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 verstärkt wurde.
Ein Blick auf existierende Bürgerenergie-Projekte zeigt jedoch, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen partizipieren und profitieren. Wenn Bürgerenergie zu einer breiten Stütze der Energiewende werden soll, muss die Politik eine größere Diversität unter den Mitgliedern und die Gleichstellung der Geschlechter fördern sowie Präferenzen der Mitglieder stärker berücksichtigen.
Hinter der Bezeichnung „Bürgerenergie“ verbergen sich verschiedene Arten von Projekten, von denen einige eher basisorientiert sind („Graswurzel-Bewegung“), während andere als groß angelegte Energieprojekte professioneller verwaltet werden. So haben einige engagierte Bürgerinnen und Bürger in Gemeinden etwa aus Umweltgruppen oder Heimatvereinen heraus Energiegenossenschaften gegründet, während andere, meist größere Projekte durch Gesellschaften, Banken, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen initiiert wurden.
Infolge der stärkeren Förderung sowohl durch Einspeisevergütungen als auch durch eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht könnte es in Deutschland einen neuen Boom der Bürgerenergie geben.
Zusätzlich soll mithilfe einer neuen finanziellen Kompensation für betroffene Kommunen die Akzeptanz von Wind- und Solaranlagen erhöht werden. Andererseits könnte durch dieses schlichte Verfahren der Abgabe von Erlösen das gesellschaftlich wertvolle demokratische Moment der Graswurzel-Bewegung verloren gehen. Was könnte daher die stärkere Förderung von Bürgerenergie für das Ziel bedeuten, mehr „Energiedemokratie“ zu etablieren?
Ein Bericht von Jörg Radtke vom Forschungszentrum für Nachhaltigkeit – Helmholtz-Zentrum Potsdam
Den kompletten Bericht können Sie hier lesen
Mehr Teilhabe in der Energiewende: Wie Bürgerenergiegenossenschaften neue Zielgruppen erreichen
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