Neue Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten
Die Europäische Kommission hat am 16.02.2024 die beihilferechtliche Genehmigung für das neue, innovative Instrument der Klimaschutzverträge erteilt. In Kürze wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den ersten Förderaufruf starten. Mit den Klimaschutzverträgen können Unternehmen in Deutschland die Kosten der Transformation besser kompensieren und absichern sowie auf eine kohlenstofffreie Wirtschaftsweise umstellen. Bereits bei den Vorbereitungen im letzten Jahr gab es dafür eine große Resonanz der Wirtschaft.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck: Jetzt eröffnen sich ganz neue Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten – vor allem für Branchen mit hohem Energieverbrauch. Energieintensive Unternehmen können nun neue Technologien einsetzen und auf klimafreundliche Energien umstellen. Damit erhalten sie national wie international eine wegeweisende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir werden nun alles vorbereiten, um schnell die ersten Klimaschutzverträge anzubieten.
Quelle: Pressemitteilung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Habeck: „Wegweisender Beschluss für energieintensive Industrie“