Einige Netzbetreiber mauern, wenn die vertikal installierten Module angeschlossen werden sollen. Nun erging ein klares Votum: Solarzäune sind nach Paragraf 48 EEG förderfähig. Sie gelten nicht als Freiflächenanlage, brauchen also keinen Bebauungsplan.
Erstaunlich, wie viel Fantasie manche Netzbetreiber aufbringen, um die Energiewende zu sabotieren. So wurde dem Betreiber eines Solarzauns am Ammersee zwar die Anlage ans Netz angeschlossen. Der zuständige Netzbetreiber LEW nahm den Strom gern, um ihn in der Nachbarschaft zu verkaufen. Vergüten wollte LEW den Sonnenstrom aber nicht.
Foto Solar Consult AG: Die Solarzäune vereinen Sichtschutz und Stromerzeugung
Quelle: Pressemeldung bei der „photovoltaik“ online (per Link zum kompletten Text)
Clearingstelle: Solarzäune erhalten EEG-Vergütung