Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt mittags mehr Strom, als ihre Besitzer gerade benötigen. Gleichzeitig könnte der Nachbar diesen Strom gut gebrauchen – vielleicht für seine Wärmepumpe oder zum Laden seines Elektroautos. Warum also nicht den selbst erzeugten Solarstrom direkt miteinander teilen? Was zunächst wie eine einfache Idee klingt, ist in mehreren europäischen Ländern bereits gelebte Praxis. In Österreich und anderen Nachbarländern ermöglichen gesetzliche Regelungen gemeinschaftliche Stromnutzung. Auch Deutschland hat inzwischen die rechtlichen Grundlagen für das sogenannte Energy Sharing geschaffen. Doch bis aus dem Gesetz ein unkompliziertes Angebot für möglichst viele Menschen wird, sind noch wichtige praktische Schritte erforderlich.
Österreich zeigt, wie es funktionieren kann
In Österreich können sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gemeinden bereits seit 2021 zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zusammenschließen. Sie erzeugen Strom gemeinschaftlich und teilen ihn über das öffentliche Stromnetz. Dabei können beispielsweise mehrere Haushalte von einer Photovoltaikanlage profitieren, obwohl die Solarmodule nur auf einem einzigen Dach installiert sind.
Die Abrechnung erfolgt anhand der gemessenen Stromerzeugung und des jeweiligen Verbrauchs. Für den gemeinschaftlich genutzten Strom gelten unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Netzentgelte. Damit entstehen wirtschaftliche Anreize, erneuerbare Energie möglichst regional zu nutzen.
Auch andere europäische Länder sind weiter
Neben Österreich hat sich Energy Sharing unter anderem in Italien und Belgien entwickelt. Dort bestehen unterschiedliche Modelle, mit denen Haushalte, Unternehmen und lokale Gemeinschaften erneuerbaren Strom gemeinsam nutzen können.
Die europäischen Beispiele zeigen, dass Bürgerenergie nicht auf gemeinschaftlich finanzierte Solarparks beschränkt bleiben muss. Auch die direkte Beteiligung an der erzeugten Energie kann ein wichtiger Bestandteil einer dezentralen Stromversorgung werden.
Deutschland schafft die rechtlichen Voraussetzungen
In Deutschland wurde mit dem neuen § 42c Energiewirtschaftsgesetz erstmals eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energie über das öffentliche Netz geschaffen.
Die Einführung erfolgt schrittweise. Ab dem 1. Juni 2026 müssen Netzbetreiber Energy Sharing zunächst innerhalb ihres jeweiligen Bilanzierungsgebiets ermöglichen. Ab Juni 2028 sollen entsprechende Angebote auch über angrenzende Bilanzierungsgebiete hinweg möglich werden.
Allerdings bedeutet die gesetzliche Einführung noch nicht, dass die Teilnahme überall einfach ist. Technische Voraussetzungen wie intelligente Messsysteme, die erforderliche Datenverarbeitung und geeignete Abrechnungsmodelle müssen vorhanden sein. Außerdem gibt es in Deutschland bislang keine vergleichbaren Vergünstigungen bei den Netzentgelten wie in Österreich.
Bürgerenergie könnte eine neue Dimension erreichen
Für den Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) ist Energy Sharing ein wichtiger Baustein für eine stärker gemeinschaftlich organisierte Energiewende. Der Verein setzt sich dafür ein, dass die Regelungen möglichst einfach, wirtschaftlich attraktiv und für viele Menschen zugänglich gestaltet werden.
Gerade für Menschen ohne eigenes Solardach könnte Energy Sharing neue Beteiligungsmöglichkeiten schaffen. Wer in einer Mietwohnung lebt, könnte beispielsweise Strom aus einer gemeinschaftlich betriebenen Anlage in der Nachbarschaft beziehen.
Fazit aus der Sicht von PV-Navi
Energy Sharing eröffnet die Möglichkeit, die Energiewende noch stärker in die Hände der Menschen vor Ort zu legen. Österreich und andere europäische Länder zeigen bereits, wie gemeinschaftliche Stromnutzung funktionieren kann. Deutschland hat den rechtlichen Anfang gemacht. Entscheidend wird nun sein, daraus ein alltagstaugliches Modell zu entwickeln, das nicht an komplizierten technischen und bürokratischen Anforderungen scheitert. Denn gemeinsam erzeugter und genutzter Solarstrom könnte für viele Menschen ein weiterer Zugang zur Energiewende werden.
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Quellen
Foto: © BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Anmerkung:
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