Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern kann weit mehr leisten, als Solarstrom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Neben dem klassischen Mieterstrommodell gibt es mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine einfachere Alternative: Die Bewohner nutzen gemeinsam den Solarstrom vom Dach, behalten für ihren zusätzlichen Strombedarf aber ihren eigenen Stromanbieter. Der erzeugte Solarstrom wird nach einem festgelegten Schlüssel auf die teilnehmenden Haushalte verteilt. Reicht die Sonnenenergie nicht aus, wird der weitere Bedarf über den jeweils eigenen Stromvertrag gedeckt. Damit wird Solarstrom vom Mehrfamilienhaus deutlich einfacher gemeinschaftlich nutzbar.
Solarstrom teilen statt nur einspeisen
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde mit dem Solarpaket I eingeführt. Anders als beim klassischen Mieterstrom muss der Betreiber der Photovoltaikanlage nicht gleichzeitig die vollständige Stromversorgung der Bewohner übernehmen. Jeder Teilnehmer behält seinen bisherigen Stromliefervertrag für den zusätzlich benötigten Strom. Voraussetzung sind unter anderem entsprechende Messsysteme, die Erzeugung und Verbrauch viertelstundengenau erfassen.
Mehrfamilienhäuser werden zu kleinen Kraftwerken
Gerade auf größeren Wohngebäuden treffen geeignete Dachflächen auf viele Verbraucher. Wird der Solarstrom direkt dort genutzt, wo er entsteht, können Bewohner stärker an der Energiewende beteiligt werden. Besonders interessant wird das Zusammenspiel mit weiteren Verbrauchern wie Wärmepumpen oder Elektroautos. Überschüssiger Solarstrom kann weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist und nach den geltenden Regeln vergütet werden.
Fazit aus der Sicht von PV-Navi
Photovoltaik darf nicht beim Eigenheim enden. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eröffnet auch Millionen Menschen in Mehrfamilienhäusern die Möglichkeit, Solarstrom vom eigenen Dach zu nutzen. Wenn Eigentümer, Wohnungswirtschaft und Energiedienstleister solche Modelle konsequent umsetzen, können bislang wenig genutzte Dachflächen zu einem wichtigen Baustein der Energiewende werden.
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Quellen: Bundeswirtschaftsministerium zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und die
Bundesnetzagentur zu Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden.
Beide beschreiben die Funktionsweise und rechtlichen Rahmenbedingungen direkt.
Foto: PV-Navi/ChatGPT (KI-generiert)
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