Die Wiedervernässung trockengelegter Moorböden ist die effektivste Maßnahme, um die aus ihnen entstehenden Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Die Kombination von Photovoltaik-Anlagen (PV) und Wiedervernässung könnte eine ökonomisch attraktive Nutzungsform für diese Flächen sein.
Bisher gibt es noch kein Projekt, welches die Wiedervernässung von Moorböden und die Nutzung dieser durch PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) von Beginn an zusammen geplant hat. Allerdings waren bundesweit 2022 schon über 500 ha entwässerter Moorboden durch PV-FFA bebaut.
Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde 2023 erstmals die Errichtung von Photovoltaik auf Moorböden gesondert betrachtet: Es wurden „Besondere Solaranlagen“ eingeführt, worunter Anlagen auf Moorböden zählen, die entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind, wenn die Flächen mit der Errichtung der Solaranlage dauerhaft wiedervernässt werden.
Die Bundesnetzagentur hat die Anforderung an PV-FFA auf wiedervernässten Moor- und weiteren organischen Böden („Moor-PV“) zum 01.07.2023 erstmalig festgelegt und auch die Möglichkeit einer zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächennutzung durch Paludikultur („Paludi-PV“ als Variante von „Moor-PV“) geregelt. Aktuell ist das Interesse an Moor-PV bei Landwirt*innen und PV-Entwickler*innen sehr hoch.
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Quelle für Bild und Text: Pressemeldung vom Greifswald Moorzentrum / Universität Greifswald
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Nachhaltige und innovative Photovoltaik-Lösungen für wiedervernässte Moorböden
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