Neuregelungen 2025: Weitere Bundesländer führen Solarpflicht ein

Datum: 17. Januar 2025
Symbolfoto eines Einfamilienhauses mit Solaranlage auf dem Dach, im Fokus nachhaltige Energiegewinnung.

Zum Jah­res­wech­sel haben wei­te­re Bun­des­län­der eine Solar­pflicht ein­ge­führt. Nach Baden-Würt­tem­berg, Ber­lin, Bran­den­burg, Ham­burg und Rhein­land-Pfalz hat auch in Hes­sen zum Jah­res­be­ginn eine Solar­pflicht ein­ge­führt. Die­se gilt aber nur für neu gebau­te lan­des­ei­ge­ne Gebäu­de und für Park­plät­ze mit mehr als 50 Stell­plät­zen.

Nie­der­sach­sen ver­schärft bestehen­de Regeln

Auch in Nie­der­sach­sen gilt seit 1. Janu­ar 2025 laut Para­graf 32a der Lan­des­bau­ord­nung eine Solar­pflicht für alle Neu­bau­ten mit mehr als 50 Qua­drat­me­ter Dach­flä­che. Dann muss min­des­tens die Hälf­te der Flä­che mit Modu­len belegt wer­den. Damit ver­schärft sich die Solar­pflicht in Nie­der­sach­sen. Denn die­se gilt schon seit 2023 für neu gebau­te Gewer­be­ge­bäu­de und seit 2024 für alle öffent­li­chen Neu­bau­ten. Doch schon bis­her müs­sen alle neu­en Gebäu­de so errich­tet wer­den, dass eine Nach­rüs­tung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ohne wei­te­re sta­ti­schen Ver­stär­kun­gen mög­lich ist. Die Solar­pflicht gilt seit Jah­res­be­ginn 2025 auch für alle neu­en, öffent­lich zugäng­li­chen Park­plät­ze und Park­decks mit mehr als 25 Stell­plät­zen.

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Quel­le: Onlin­ever­öf­fent­li­chung vom Alfons W. Gent­ner Ver­lag GmbH & Co. KG / Zeit­schrift pho­to­vol­ta­ik
Bild: Sym­bol­fo­to PV-Navi

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Neu­re­ge­lun­gen 2025: Wei­te­re Bun­des­län­der füh­ren Solar­pflicht ein

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