Solarenergie ist wichtiger als Denkmalschutz / Viele Hausbesitzer in Altstädten, die sich gerne an der Energiewende beteiligen und eine Solaranlage installieren wollen, sind seit Jahren blockiert. Denkmalämter gehen teilweise äußerst restriktiv bei dem Thema vor.
Außerdem haben viele Kommunen gerade in Bayern in den letzten Jahren Gestaltungssatzungen erlassen, in denen unter anderem geregelt wird, dass regenerative Energieanlagen meist nur dort zulässig sind, wo sie für den öffentlichen Bereich nicht sichtbar sind. De facto wird die Möglichkeit für PV- und Solarthermieanlagen damit oft auf ein absolutes Minimum reduziert.
In anderen Bundesländern ist die Sachlage oft ähnlich, weshalb ein Grundsatzurteil, das vor wenigen Tagen in Nordrhein-Westfalen gesprochen wurde umso wichtiger ist und hoffentlich wegweisend für die ganze Republik wird. Das Sonnenhaus-Institut e.V. und der Solarverband Bayern begrüßen diese Entscheidung.
Konkret hatte das Oberverwaltungsgericht in zwei Grundsatzurteilen zum nordrhein-westfälischen Denkmalrecht entschieden, dass die Eigentümerin eines Wohnhauses in der denkmalgeschützten Düsseldorfer „Golzheimer Siedlung“ ebenso wie die Eigentümerin eines Baudenkmals in Siegen einen Anspruch auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Installation von Solaranlagen hat.
Obwohl die Antragsteller in beiden Fällen Solarmodule in einer denkmalschonenden Ausgestaltung gewählt hatten, verweigerten die jeweils zuständigen Bauämter die Genehmigung. Das Verwaltungsgericht wertete die Einwände des Denkmalschutzes als nicht ausreichend und stellte fest, dass „bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes überwiegt“.
Grundsatzurteil versus Einzelfallentscheidungen
Bernd Kerscher, Vorstand im Sonnenhaus-Institut e.V. und Vorstandsvorsitzender des Solarverbands Bayern, kommentiert das so: „Wir leben in herausfordernden Zeiten und können uns absolut nicht leisten, dass die Energiewende auch nur in Teilbereichen derart behindert wird, wie es beim Denkmalschutz häufig der Fall ist. Die Behörde hat naturgemäß immer die eigenen Aspekte im Blick, so dass es in seltensten Fällen zu einer vernünftigen Abwägung kommt.
Wenn der Gesetzgeber hier nicht schnell klare Prioritäten setzt, bleibt jede Entscheidung eine Einzelentscheidung, die in der Regel gegen die Bauherren ausgeht, obwohl die Antragsteller in solchen Fällen eigentlich immer eine sorgsame und schonende Ausgestaltung planen. Dass die Besitzer von aufwändig renovierten und gepflegten Baudenkmälern alles andere im Sinn haben, als Ihre Schmuckstücke durch eine lieblose Solaranlage zu verschandeln, sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Wenn sie den Mut und die Entschlossenheit aufbringen, Denkmalschutz und Energiewende zu vereinen, sollten ihnen keine Steine in den Weg gelegt werden.“
Bild: Die Plottendorfer Solarscheune (Landkreis Altenburger Land in Thüringen) ist ein tolles Beispiel, dass sich regenerative Anlagen bei der Sanierung historischer Gebäude hervorragend integrieren lassen. Einen Bericht finden Sie auf unserer Seite. Foto: Hofgut Erler GbR / Sonnenhaus-Institut e.V.
Quelle für Bild und Text: Newsletter vom Sonnenhaus-Institut e.V.
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Wichtiges Grundsatzurteil aus NRW: Solarenergie ist wichtiger als Denkmalschutz
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