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Vereinbarung: Welche Vereinbarungen müssen zwischen Mieter und Vermieter für eine PV-Anlage getroffen werden?

Stichwort: Vereinbarungen PV-Anlage Mieter - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich „Mie­ter“. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe der Mie­ter, die sich im Bereich PV-Anla­ge enga­gie­ren und/oder ihr Wis­sen erwei­tern wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Für die Instal­la­ti­on und Nut­zung einer PV-Anla­ge in einer Miet­woh­nung sind kla­re Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter not­wen­dig. Die­se Ver­ein­ba­run­gen soll­ten Details zum Mie­ter­strom­mo­dell, den Preis des Solar­stroms und die Ver­ant­wort­lich­kei­ten für War­tung und Repa­ra­tu­ren umfas­sen.

Zusätz­lich soll­ten die Dau­er des Ver­tra­ges und die Bedin­gun­gen für eine mög­li­che Ver­trags­kün­di­gung fest­ge­legt wer­den. Bei­de Par­tei­en soll­ten alle Punk­te schrift­lich fest­hal­ten, um Miss­ver­ständ­nis­se und recht­li­che Pro­ble­me zu ver­mei­den.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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