Mietvertrag: Muss ich meinen Mietvertrag ändern, wenn eine PV-Anlage installiert wird?

Stichwort: Mietvertrag und PV-Anlage - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich „Mie­ter“. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe der Mie­ter, die sich im Bereich PV-Anla­ge enga­gie­ren und/oder ihr Wis­sen erwei­tern wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Wenn eine PV-Anla­ge auf dem Dach eines Miet­ge­bäu­des instal­liert wird, kann es not­wen­dig sein, den Miet­ver­trag zu ändern, um die neu­en Gege­ben­hei­ten und Ver­ein­ba­run­gen zu berück­sich­ti­gen. Dies kann ins­be­son­de­re dann erfor­der­lich sein, wenn die Instal­la­ti­on bau­li­che Ände­run­gen oder zusätz­li­che Rege­lun­gen bezüg­lich der Strom­nut­zung betrifft.

Es ist rat­sam, mit dem Ver­mie­ter eine Ver­ein­ba­rung zu tref­fen und alle rele­van­ten Punk­te schrift­lich fest­zu­hal­ten, um spä­te­re Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den. Eine Ände­rung des Miet­ver­trags soll­te alle Details der PV-Anla­ge und deren Aus­wir­kun­gen auf den Miet­ge­brauch umfas­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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