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Modell: Welche Investitionsmodelle sind für PV-Anlagen verfügbar?

Stichwort Investitionsmodelle bei PV-Anlagen - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Inves­to­ren. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Men­schen und Gesell­schaf­ten, die “nur” Geld­ge­ber sind und sel­ber kei­ne PV-Anla­ge betrei­ben wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Inves­to­ren in Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen kön­nen aus ver­schie­de­nen Inves­ti­ti­ons­mo­del­len wäh­len, je nach ihren Zie­len und Prä­fe­ren­zen. Ein häu­fi­ges Modell ist das direk­te Eigen­ka­pi­tal­mo­dell, bei dem Inves­to­ren direkt in den Bau und Betrieb einer PV-Anla­ge inves­tie­ren und die Erträ­ge aus dem Strom­ver­kauf erhal­ten.

Alter­na­tiv gibt es das Betei­li­gungs­mo­dell, bei dem Inves­to­ren Antei­le an einem PV-Pro­jekt erwer­ben und somit an den Gewin­nen betei­ligt wer­den, ohne direkt in die Anla­ge inves­tiert zu sein. Auch das Miet­mo­dell oder Lea­sing­mo­dell kann inter­es­sant sein, bei dem Inves­to­ren in die Finan­zie­rung von Anla­gen inves­tie­ren, die dann ver­mie­tet oder geleast wer­den. Betei­li­gun­gen sind auch mög­lich über Akti­en, Fonds, Betei­li­gun­gen an einer GmbH und ande­re Anla­ge­mo­del­le.

 

Jedes Modell hat sei­ne eige­nen Vor- und Nach­tei­le, und es ist wich­tig, die ver­schie­de­nen Optio­nen zu prü­fen, um das Modell zu wäh­len, das am bes­ten zu den eige­nen Inves­ti­ti­ons­zie­len passt. Dabei ist auch die Prü­fung wich­tig, ob es sich hier im Ein­zel­fall auch um Ange­bo­te des so genann­ten grau­en Kapi­tal­mark­tes* han­deln kann. In die­sem Markt haben schon Anle­ger Geld ver­lo­ren. Ver­kauft (ver­mit­telt) wur­de schon oft “mit bun­ten Bil­dern”, gehaf­tet wur­de aber nur “nach dem Klein­ge­druck­ten”.

* Wiki­pe­dia: Als grau­er Kapi­tal­markt wird umgangs­sprach­lich ein Kapi­tal­markt in der Form des grau­en Markts ver­stan­den, bei dem die Anbie­ter und/oder Han­dels­ob­jek­te nicht der Finanz­markt­auf­sicht unter­lie­gen und nur weni­ge oder kei­ne gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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