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Marktanalyse: Wie analysiere ich den Markt für PV-Anlagen-Investitionen?

Stichwort Marktanalyse bei PV-Investitionen - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Inves­to­ren. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Men­schen und Gesell­schaf­ten, die “nur” Geld­ge­ber sind und sel­ber kei­ne PV-Anla­ge betrei­ben wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Markt­ana­ly­se für Inves­ti­tio­nen in Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen beginnt mit der Unter­su­chung der aktu­el­len Markt­ent­wick­lun­gen und Trends. Dazu gehört die Bewer­tung von Fak­to­ren wie Ener­gie­prei­se, staat­li­che För­de­run­gen und gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen.

Inves­to­ren soll­ten auch die Nach­fra­ge nach Solar­strom, die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on und die tech­no­lo­gi­schen Ent­wick­lun­gen in der PV-Bran­che ana­ly­sie­ren. Eine gründ­li­che Markt­ana­ly­se umfasst auch die Unter­su­chung von Stand­ort­be­din­gun­gen und poten­zi­el­len Risi­ken, die sich auf die Ren­ta­bi­li­tät der Inves­ti­ti­on aus­wir­ken könn­ten.

Zusätz­lich ist es sinn­voll, Bran­chen­da­ten und Markt­be­rich­te zu kon­sul­tie­ren und gege­be­nen­falls Fach­be­ra­ter hin­zu­zu­zie­hen, um fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen und die bes­ten Inves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten zu iden­ti­fi­zie­ren.

 

Neben dem Pro­jekt ist aber immer min­des­tens genau­so wich­tig sich die Gesell­schaft o.ä. genau anzu­se­hen, über die das Anle­ger­geld inves­tiert wer­den soll. Da es sich hier im Ein­zel­fall auch um Ange­bo­te des so genann­ten grau­en Kapi­tal­mark­tes* han­deln kann, haben hier auch schon Anle­ger Geld ver­lo­ren. Ver­kauft (ver­mit­telt) wur­de schon oft “mit bun­ten Bil­dern”, gehaf­tet wur­de aber nur “nach dem Klein­ge­druck­ten”.

* Wiki­pe­dia: Als grau­er Kapi­tal­markt wird umgangs­sprach­lich ein Kapi­tal­markt in der Form des grau­en Markts ver­stan­den, bei dem die Anbie­ter und/oder Han­dels­ob­jek­te nicht der Finanz­markt­auf­sicht unter­lie­gen und nur weni­ge oder kei­ne gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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