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Anlagensicherheit: Wie sicher sind Investitionen in PV-Anlagen?

Stichwort Anlagensicherheit bei PV-Investitionen - FAQ.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Inves­to­ren. In die­sem The­men­be­reich geht es um die Men­schen und Gesell­schaf­ten, die “nur” Geld­ge­ber sind und sel­ber kei­ne PV-Anla­ge betrei­ben wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Inves­ti­tio­nen in Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen gel­ten im All­ge­mei­nen als sicher, bie­ten jedoch wie jede Anla­ge­form gewis­se Risi­ken. Die Sicher­heit einer PV-Inves­ti­ti­on hängt maß­geb­lich von der Aus­wahl des Anla­ge­mo­dells, dem Stand­ort der Anla­ge sowie der Finan­zie­rungs­struk­tur ab. Ein wesent­li­cher Sicher­heits­fak­tor ist die Qua­li­tät der Solar­mo­du­le und der Wech­sel­rich­ter, die die tech­ni­sche Basis der Anla­ge bil­den.

Eine sorg­fäl­ti­ge Due-Dili­gence-Prü­fung* (sorg­fäl­ti­ge Prü­fung  auf wirt­schaft­li­che, recht­li­che, steu­er­li­che und finan­zi­el­le Ver­hält­nis­se) und die Aus­wahl erfah­re­ner Anbie­ter kön­nen das Risi­ko wei­ter mini­mie­ren. Die Markt­be­din­gun­gen, wie die Sta­bi­li­tät der Ein­spei­se­ver­gü­tung und mög­li­che Geset­zes­än­de­run­gen, beein­flus­sen eben­falls die Sicher­heit der Inves­ti­ti­on. Lang­fris­ti­ge Ver­trä­ge und Garan­tie­be­din­gun­gen der Her­stel­ler und Betrei­ber bie­ten zusätz­li­che Sicher­heit.

Ins­ge­samt kön­nen gut geplan­te und ver­wal­te­te PV-Anla­gen als rela­tiv siche­re Inves­ti­ti­on ange­se­hen wer­den, vor­aus­ge­setzt, alle rele­van­ten Fak­to­ren wer­den gründ­lich geprüft und berück­sich­tigt.

 

Neben dem Pro­jekt ist aber immer min­des­tens genau­so wich­tig sich die Gesell­schaft o.ä. genau anzu­se­hen, über die das Anle­ger­geld inves­tiert wer­den soll. Da es sich hier im Ein­zel­fall auch um Ange­bo­te des so genann­ten grau­en Kapi­tal­mark­tes* han­deln kann, haben hier auch schon Anle­ger Geld ver­lo­ren. Ver­kauft (ver­mit­telt) wur­de schon oft “mit bun­ten Bil­dern”, gehaf­tet wur­de aber nur “nach dem Klein­ge­druck­ten”.

* Wiki­pe­dia: Als grau­er Kapi­tal­markt wird umgangs­sprach­lich ein Kapi­tal­markt in der Form des grau­en Markts ver­stan­den, bei dem die Anbie­ter und/oder Han­dels­ob­jek­te nicht der Finanz­markt­auf­sicht unter­lie­gen und nur weni­ge oder kei­ne gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen.

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Ergän­zun­gen:
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Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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