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Erbschein: Wie beantrage ich einen Erbschein für eine PV-Anlage?

Stichwort Erbschein: PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Um einen Erb­schein für eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge zu bean­tra­gen, müs­sen die Erben beim Nach­lass­ge­richt einen Antrag stel­len. Dazu ist in der Regel die Vor­la­ge des Tes­ta­ments oder Erb­ver­trags erfor­der­lich, der die Erben benennt.

Der Erb­schein bestä­tigt die Erben­stel­lung und ermög­licht den Zugang zu den Ver­mö­gens­wer­ten, ein­schließ­lich der PV-Anla­ge. Der Antrag kann in der Regel online oder per­sön­lich beim zustän­di­gen Gericht gestellt wer­den. Es kann hilf­reich sein, sich recht­lich bera­ten zu las­sen, um sicher­zu­stel­len, dass alle not­wen­di­gen Unter­la­gen voll­stän­dig und kor­rekt ein­ge­reicht wer­den.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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