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Erbschaftsverwaltung: Wer verwaltet die PV-Anlage nach dem Erbfall?

Stichwort Erbschaftsverwaltung: PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Nach dem Erb­fall liegt die Ver­wal­tung der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge in der Regel bei den Erben. Die Erben sind ver­ant­wort­lich für die Fort­füh­rung der Anla­ge, ein­schließ­lich der War­tung und Ver­wal­tung der Ein­spei­se­ver­gü­tung. Es ist wich­tig, dass sie sich über die bestehen­den Ver­trä­ge und Ver­pflich­tun­gen infor­mie­ren.

Falls meh­re­re Erben vor­han­den sind, kann es sinn­voll sein, eine Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung zu tref­fen, um die Ver­ant­wort­lich­kei­ten klar zu regeln. In man­chen Fäl­len kann auch ein pro­fes­sio­nel­ler Ver­wal­ter beauf­tragt wer­den, um die Anla­ge effi­zi­ent zu betreu­en. Recht­li­che und steu­er­li­che Bera­tung hilft, die Ver­wal­tung ord­nungs­ge­mäß zu orga­ni­sie­ren und Kon­flik­te zu ver­mei­den.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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