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Erbschaftsschutz – Drittansprüche: Wie schütze ich die PV-Anlage vor Drittansprüchen?

Stichwort Schutz PV-Anlage Drittansprüche - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Zum Schutz der PV-Anla­ge vor Dritt­an­sprü­chen wäh­rend der Erb­schaft soll­ten ver­schie­de­ne Maß­nah­men getrof­fen wer­den. Dazu gehört die Sicher­stel­lung, dass alle recht­li­chen Doku­men­te und Ver­trä­ge auf dem neu­es­ten Stand sind und kei­ne offe­nen Ansprü­che bestehen.

Es ist rat­sam, alle rele­van­ten Unter­la­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen und gege­be­nen­falls recht­li­che Schrit­te ein­zu­lei­ten, um die Rech­te der Erben zu sichern. Auch die Ver­si­che­rung der Anla­ge soll­te über­prüft wer­den, um zusätz­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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