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Erbschaftsrechtliche Aspekte: Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Erbschaft von PV-Anlagen zu beachten?

Stichwort Erbschaftsrecht: PV-Anlage beachten - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Bei der Erb­schaft von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind meh­re­re recht­li­che Aspek­te zu beach­ten. Zunächst müs­sen alle rele­van­ten Ver­trä­ge, wie etwa Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen und War­tungs­ver­trä­ge, auf die Erben über­tra­gen wer­den.

Das Erbrecht regelt die Ver­tei­lung der PV-Anla­ge und ihrer Erträ­ge unter den Erben, was kla­re Ver­ein­ba­run­gen erfor­dert. Auch steu­er­li­che Ver­pflich­tun­gen, wie Erb­schafts­steu­er, müs­sen berück­sich­tigt wer­den. Es ist rat­sam, recht­li­che Unter­stüt­zung in Anspruch zu neh­men, um sicher­zu­stel­len, dass alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt und mög­li­che Strei­tig­kei­ten ver­mie­den wer­den.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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