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Erbfallregelung – PV-Anlage: Wie regelt man die PV-Anlage im Erbfall?

Stichwort Erbfallregelung: PV-Anlage verwalten - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Im Erb­fall wird eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge Teil des Nach­las­ses und muss ent­spre­chend den Erb­re­ge­lun­gen behan­delt wer­den. Zunächst müs­sen die Erben die bestehen­den Ver­trä­ge und Ver­pflich­tun­gen der PV-Anla­ge über­prü­fen, ein­schließ­lich Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen und War­tungs­ver­trä­gen.

Ein wich­ti­ger Schritt ist die Ent­schei­dung, ob die Anla­ge wei­ter­hin betrie­ben oder ver­kauft wer­den soll. Die Erben müs­sen sich über die Ver­wal­tung der Anla­ge ver­stän­di­gen und gege­be­nen­falls einen Ver­wal­ter ernen­nen. Es ist rat­sam, einen schrift­li­chen Erb­fall­plan zu erstel­len, um die Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten klar zu defi­nie­ren und recht­li­che Pro­ble­me zu ver­mei­den.

Die recht­li­che Bera­tung kann dabei hel­fen, alle Anfor­de­run­gen kor­rekt zu erfül­len und einen rei­bungs­lo­sen Über­gang zu gewähr­leis­ten.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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