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Erbenhaftung – Haftung: Welche Haftung haben Erben für eine PV-Anlage?

Stichwort Erbenhaftung: Verantwortung für PV-Anlage - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Erben einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge tra­gen eine Rei­he von Haf­tun­gen. Sie sind ver­ant­wort­lich für die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­wal­tung und War­tung der Anla­ge, um ihre Funk­ti­ons­tüch­tig­keit zu gewähr­leis­ten. Bei man­geln­der Pfle­ge oder Ver­nach­läs­si­gung könn­ten sie haft­bar gemacht wer­den, ins­be­son­de­re wenn dadurch Schä­den oder Ver­lus­te ent­ste­hen.

Zudem müs­sen die Erben alle bestehen­den Ver­trä­ge, wie Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen oder Ver­si­che­run­gen, ein­hal­ten und etwa­ige Ver­pflich­tun­gen erfül­len. Auch für even­tu­el­le Schul­den oder lau­fen­de Kos­ten der PV-Anla­ge sind die Erben ver­ant­wort­lich. Eine gründ­li­che Über­prü­fung aller rele­van­ten Doku­men­te und Ver­trä­ge ist daher uner­läss­lich, um recht­li­che und finan­zi­el­le Risi­ken zu mini­mie­ren.

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Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

 

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