Suche
Close this search box.

Erbengeschäft – Verwaltung: Welche Schritte sind notwendig, um eine PV-Anlage im Erbengeschäft zu verwalten?

Stichwort Verwaltung: PV-Anlage im Erbengeschäft - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Erb­schaft. Hier geht es um die Ver­er­bung von PV-Anla­gen und den Fra­gen, die sich dar­aus für den Erb­las­ser und für den Erb­neh­mer erge­ben. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

______________________________________

Ant­wort:
Zur Ver­wal­tung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge im Erben­ge­schäft müs­sen meh­re­re Schrit­te beach­tet wer­den. Zunächst soll­ten die Erben klä­ren, wer für die Ver­wal­tung der Anla­ge ver­ant­wort­lich ist. Dies kann durch Ernen­nung eines Ver­wal­ters oder durch gemein­schaft­li­che Ent­schei­dung erfol­gen.

Anschlie­ßend ist es wich­tig, alle bestehen­den Ver­trä­ge und För­de­run­gen im Zusam­men­hang mit der PV-Anla­ge zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls anzu­pas­sen. Auch die tech­ni­sche War­tung der Anla­ge soll­te orga­ni­siert wer­den, um den Betrieb auf­recht­zu­er­hal­ten. Die Erben müs­sen sich zudem über die finan­zi­el­len Aspek­te infor­mie­ren, ein­schließ­lich der Ver­wal­tung von Erträ­gen und Kos­ten.

Ein detail­lier­ter Plan oder Ver­trag kann hel­fen, die Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten klar zu ver­tei­len und zukünf­ti­ge Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den.

______________________________________

Ergän­zun­gen:
Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

Navigation