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Anpassungen: Welche Anpassungen sind erforderlich, um PV-Anlagen an Denkmälern anzubringen?

Stichwort „Anpassungen“ zur PV-Installation an Denkmälern - FAQ

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Denk­mal­schutz. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER-Grup­pe, die im Denk­mal­be­reich PV-Anla­gen pla­nen und/oder mon­tie­ren wol­len. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Die Inte­gra­ti­on von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen (PV-Anla­gen) an denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Anpas­sun­gen, um den his­to­ri­schen Cha­rak­ter der Bau­wer­ke zu bewah­ren. Eine der wich­tigs­ten Anpas­sun­gen ist die Aus­wahl von PV-Modu­len, die sich unauf­fäl­lig in die bestehen­de Archi­tek­tur ein­fü­gen. Hier­zu zäh­len Modu­le mit spe­zi­el­len Far­ben oder Ober­flä­chen, die dem Ori­gi­nal­ma­te­ri­al ähneln.

Zusätz­lich soll­ten die Modu­le so plat­ziert wer­den, dass sie von öffent­li­chen Berei­chen aus mög­lichst wenig sicht­bar sind. Ein wei­te­res wich­ti­ges Kri­te­ri­um ist die rück­bau­ba­re Instal­la­ti­on, bei der die Anla­ge ent­fernt wer­den kann, ohne das Gebäu­de zu beschä­di­gen. Alle Anpas­sun­gen müs­sen in enger Abstim­mung mit den Denk­mal­schutz­be­hör­den erfol­gen, um den gesetz­li­chen Vor­ga­ben gerecht zu wer­den.

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Ergän­zun­gen:
Hier kom­men Sie zu einer Aus­wahl aus unse­ren täg­li­chen NEWS zu die­sem The­men­be­reich.
Hier kom­men Sie zu aus­ge­wähl­ten Begrif­fen in unse­rem PV-Navi-ABC zu die­sem The­men­be­reich.

Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

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