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Vermieter: Muss ich meinen Vermieter informieren?

Stichwort „Vermieter“ zur Zustimmung bei Balkonkraftwerken.

Vor­be­mer­kung:
Sie befin­den sich aktu­ell im The­men­be­reich Bal­kon­kraft­wer­ke. In die­sem The­men­be­reich geht es um die USER, die dar­über nach­den­ken ein Bal­kon­kraft­werk zu instal­lie­ren, bzw. instal­lie­ren zu las­sen. Wohl wis­send, dass es hier sehr oft kei­ne abschlie­ßen­den Ant­wor­ten sein kön­nen. Viel­leicht sind aber Anre­gun­gen dabei, die Ihnen wei­ter­hel­fen kön­nen.

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Ant­wort:
Ja, wenn Sie in einer Miet­woh­nung leben, soll­ten Sie Ihren Ver­mie­ter infor­mie­ren, bevor Sie ein Bal­kon­kraft­werk instal­lie­ren. Der Grund dafür ist, dass die Anbrin­gung der Solar­mo­du­le an der Fas­sa­de oder auf dem Bal­kon das äuße­re Erschei­nungs­bild des Gebäu­des ver­än­dern kann, was mög­li­cher­wei­se der Zustim­mung des Ver­mie­ters bedarf. Eini­ge Miet­ver­trä­ge ent­hal­ten spe­zi­fi­sche Rege­lun­gen zur Ver­än­de­rung der Bau­sub­stanz, die in jedem Fall beach­tet wer­den müs­sen.

Für Nut­zer, die in Miet­woh­nun­gen leben und ein Bal­kon­kraft­werk instal­lie­ren möch­ten, ist es rat­sam, früh­zei­tig das Gespräch mit dem Ver­mie­ter zu suchen. Erklä­ren Sie die Vor­tei­le der Anla­ge und stel­len Sie sicher, dass alle recht­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den. Ein schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis des Ver­mie­ters kann im Zwei­fels­fall hilf­reich sein, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den.

 

Sehen Sie auch unse­re News vom 28.08.2024: Ver­mie­ter sol­len Bal­kon­kraft­wer­ke nicht mehr ver­bie­ten dür­fen

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Ergän­zun­gen:
Hier kom­men Sie zu einer Aus­wahl aus unse­ren täg­li­chen NEWS zu die­sem The­men­be­reich.

Hier kom­men Sie zu aus­ge­wähl­ten Begrif­fen in unse­rem PV-Navi-ABC zu die­sem The­men­be­reich.

Beach­ten Sie auch die Berei­che: Gewerb­li­che Anbie­ter, Beson­de­re Akteu­re, Ver­an­stal­tun­gen, Info­quel­len.

 

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