Für Mieter wird die Installation von Balkonkraftwerken leichter.
Anders als bisher können Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Das hat der Bundestag beschlossen.
Der Bundestag hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. Mit einem am 04. Juli verabschiedeten Gesetz werden die sogenannten Steckersolargeräte in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Text und Bild entnommen einer Veröffentlichung von Tagesschau.de
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Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten