Vermieter sollen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten dürfen

Datum: 28. August 2024
Balkone mit umlaufenden Solarkraftwerken, die als Balkonkraftwerke zur privaten Energiegewinnung installiert wurden.
Für Mieter wird die Installation von Balkonkraftwerken leichter.

Anders als bis­her kön­nen Eigen­tü­mer und Ver­mie­ter ihre Zustim­mung nicht mehr ohne trif­ti­gen Grund ver­wei­gern. Das hat der Bun­des­tag beschlos­sen.

Der Bun­des­tag hat Ände­run­gen im Miet­recht und im Woh­nungs­ei­gen­tums­recht beschlos­sen, die die Instal­la­ti­on von Bal­kon­kraft­wer­ken erleich­tern. Mit einem am 04. Juli ver­ab­schie­de­ten Gesetz wer­den die soge­nann­ten Ste­cker­so­lar­ge­rä­te in den Kata­log jener bau­li­chen Ver­än­de­run­gen auf­ge­nom­men, auf deren Geneh­mi­gung die Mie­ter einen recht­li­chen Anspruch haben. Anders als bis­her kön­nen damit Eigen­tü­mer und Ver­mie­ter ihre Zustim­mung nicht mehr ohne trif­ti­gen Grund ver­wei­gern. Das Gesetz muss noch den Bun­des­rat pas­sie­ren.

 

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Ver­mie­ter dür­fen Bal­kon­kraft­wer­ke nicht mehr ver­bie­ten

 

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