Solarstrom von den Nachbarn oder Windenergie aus dem nahegelegenen Windpark – Energy Sharing ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt in ihrem aktuellen Bericht dar, welche Umsetzungsmodelle denkbar und auch im jetzigen Rechtsrahmen schon möglich sind.
Energy Sharing bietet das Potenzial die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen und zu deren optimaler lokaler Nutzung beizutragen. In Deutschland ist das Modell unter Mitwirkung etablierter Marktakteure bereits möglich. Insbesondere für neue Akteure ist die Umsetzung von Energy Sharing Communities (ESC) aufgrund der energiewirtschaftlichen Regularien aber mit hohen Hürden verbunden. Denn die Teilnehmenden gelten als Stromlieferanten und müssen entsprechende Pflichten erfüllen.
Auf europäischer Ebene hat die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie mit Einführung der sogenannten Active Customer die Lieferantenpflichten vereinfacht. Welche Erleichterungen es in Deutschland geben sollte, zeigt der heute veröffentlichte Bericht „Energy Sharing: Vom Konzept zur energiewirtschaftlichen Umsetzung“ auf, den die dena mit dem Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung und B.A.U.M. Consult verfasst hat. Anhand verschiedener Modelle wird skizziert, wie die energiewirtschaftliche Rollenverteilung und der Datenaustausch aufgebaut sein können.
Quelle für Text und Bild: Presseveröffentlichung der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Berlin
Hier kommen Sie zu dem gesamten Text
Die Nachbarn als Stromlieferanten