Am 1. Juli 2024 ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten.
Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert erstmals die Anpassung an die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: “Mit dem Klimaanpassungsgesetz helfen wir den Menschen vor Ort in den Dörfern und Städten, sich besser auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und Risikovorsorge zu treffen: Stadtgrün spendet Schatten und bringt Kühlung. Schwammstädte nehmen Wasser bei Starkregen auf und speichern es für Dürrezeiten. Für soziale Einrichtungen wie Altenheime, Kitas oder Krankenhäuser werden Hitzeaktionspläne erstellt. Wir brauchen einen guten Hochwasser- und mehr natürlichen Klimaschutz.
Für die Risikovorsorge und gezielte Klimaanpassungsmaßnahmen ist es wichtig, klar zu regeln, welche staatliche Ebene wo handeln muss. Mit dem Klimaanpassungsgesetz verpflichtet sich die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Außerdem müssen künftig die Folgen der Klimakrise bei Planungen berücksichtigt und Klimaanpassungskonzepte vor Ort entwickelt werden.
Diese und weitere Vorsorgemaßnahmen gegen die Folgen der Klimakrise sind angesichts von Wetterextremen wie Starkregen und Hitze das Gebot der Stunde.”
Quelle für Bild und Text: Pressemitteilung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Vorsorge gegen Klimakrise wird verbindlich