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PV-Navi-ABC:

Einspeisevergütung

Die Ein­spei­se­ver­gü­tung bei Pho­to­vol­ta­ik (PV)-Anlagen ist ein finan­zi­el­ler Anreiz, der von Regie­run­gen oder Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men ange­bo­ten wird, um Betrei­ber für den in das Strom­netz ein­ge­speis­ten Solar­strom zu ent­schä­di­gen. Die Höhe der Ver­gü­tung wird in der Regel durch staat­li­che Vor­schrif­ten fest­ge­legt und kann je nach Regi­on und Zeit vari­ie­ren. Sie dient dazu, die Ren­ta­bi­li­tät von PV-Anla­gen zu erhö­hen und den Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien zu för­dern.

Die ins all­ge­mei­ne Strom­netz eines Netz­be­trei­bers oder EVU ein­ge­speis­te elek­tri­sche Ener­gie aus einer netz­ge­kop­pel­ten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge wird ver­gü­tet. Die Höhe der Ver­gü­tung wird durch das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG) fest­ge­legt. Das Gesetz ver­pflich­tet die Netz­be­trei­ber, Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen an ihr Netz anzu­schlie­ßen, den erzeug­ten Strom abzu­neh­men und nach einem fest­ge­leg­ten Min­dest­satz zu ver­gü­ten.

 

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